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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Achtsamkeit

(Stand April 2019)

Hinweis: Obwohl im folgenden Text für Personenbezeichnungen durchweg die weibliche Sprachform verwendet wird, sind selbstverständlich Frauen und Männer gleichermaßen gemeint.

§ 1 Geltung

Das Institut für Achtsamkeit – nachfolgend schlicht „Institut“ genannt – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, Seminare und Kurse des Instituts (z.B. Kompaktseminare, Retreats, Orientierungsseminare, berufsbegleitende Weiterbildungen zur MBSR-Lehrerin). Sie gelten für Verbraucherinnen und Unternehmerinnen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Dabei soll das jeweilige Anmeldeformular des Instituts verwendet werden, das von der Website des Instituts heruntergeladen werden kann oder auf Wunsch zugesendet wird. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist dem Institut postalisch, per E-Mail oder per Telefax zu übermitteln.

(2) Die Interessentin ist zwei Wochen an ihre Anmeldungserklärung gebunden.

(3) Sofern das Institut die Anmeldung akzeptiert, bestätigt es die Teilnahme in Textform gemäß § 126 b BGB. Mit dieser Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Verzug

(1) Sofern keine andere Zahlungsfrist bestimmt wird, ist binnen einer Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung die in der Bestätigung ausgewiesene Zahlung bzw. Anzahlung zu leisten.

(2) Wurde zunächst nur eine Anzahlung verlangt, wird die vollständige Kursgebühr, soweit nichts anderes vereinbart, spätestens 21 Tage vor Kursbeginn fällig.

(3) Bei Kursen, die sich über einen mehrmonatigen Zeitraum erstrecken, wird, soweit nichts anderes vereinbart, die Kursgebühr (abzüglich geleisteter Anzahlung) abweichend von Absatz 2 in monatlichen Raten fällig, und zwar zum 3. Werktag eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat, welcher dem Kursbeginn folgt.

(4) Die Teilnehmerin gerät ohne weiteres in Verzug, wenn sie die Kursgebühr nicht bis zum einschlägigen Fälligkeitsdatum entrichtet. Einer Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).

§ 4 Widerrufsrecht

Wenn die Teilnehmerin Verbraucherin ist, steht ihr gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts und über die Widerrufsfolgen wird sie in der Teilnahmebestätigung belehrt.

§ 5 Rücktritt der Teilnehmerin, Ersatzteilnehmerin

(1) Bei Kursen, die sich über einen mehrmonatigen Zeitraum erstrecken, räumt das Institut der Teilnehmerin das Recht ein, bis zum 21. Tag vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Institut.

(2) Im Falle des Rücktritts der Teilnehmerin hat das Institut Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Das Institut hat die Wahl, gegenüber der Teilnehmerin statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 15 % der Kursgebühr. Der Teilnehmerin steht der Nachweis frei, dass dem Institut kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Die Entschädigung/Rücktrittspauschale entfällt, wenn eine geeignete und zumutbare Ersatzteilnehmerin gestellt wird.

§ 6 Rücktritt des Instituts

(1) Das Institut ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  1. eine fällige Zahlung von der Teilnehmerin nicht geleistet wird und eine diesbezüglich gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder
  2. höhere Gewalt oder andere vom Institut nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder
  3. für einen Kurs die erforderliche Mindestteilnehmerinnenzahl nicht erreicht wird.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform.

(2) Im Falle eines Rücktritts gemäß Absatz 1 werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich des § 11 ausgeschlossen.

(3) Waren im Zeitpunkt des Rücktritts vom Institut bereits Teilleistungen erbracht, hat das Institut Anspruch auf eine anteilige Kursgebühr.

§ 7 Austausch der Lehrperson, Terminverschiebung

(1) Die Teilnehmerin hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltungsreihe oder Teile hiervon von einer bestimmten Lehrperson durchgeführt wird. Für den Fall, dass eine Lehrperson ausfällt, wird das Institut für gleichwertigen Ersatz sorgen.

(2) Das Institut behält sich vor, aus wichtigem Grund – z. B. plötzlicher Ausfall einer Lehrperson – eine geplante Veranstaltung ober Veranstaltungsreihe ganz oder teilweise kurzfristig zu verschieben. Das Institut wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Sollte eine Teilnehmerin wegen einer Terminänderung daran gehindert sein, die Veranstaltung zu besuchen, ist sie berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. § 323 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden Vertragsleistungen infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit der Teilnehmerin oder wegen anderer vom Institut nicht zu vertretender Gründe nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.

§ 9 Zertifikat

(1) Die Erteilung eines Zertifikats, durch das eine Teilnehmerin seitens des Instituts autorisiert wird, MBSR, MBCT oder MBCL zu unterrichten, dient der Qualitätssicherung. Ein solches Zertifikat kann daher – ohne dass ein Rechtsanspruch hierauf besteht – nur dann erteilt werden, wenn die Teilnehmerin persönlich und fachlich hinreichend qualifiziert ist und die besonderen „Anforderungen für die MBSR-/MBCT-/MBCL-Lehrer/innen Weiterbildung“ erfüllt.

(2) Die Erteilung eines Zertifikats kann im Einzelfall davon abhängig gemacht werden, dass die Teilnehmerin den Nachweis über eine mehrstündig (mind. 3, max. 12 Std.) durchgeführte Supervision bei einem durch das Institut anerkannten Supervisor erbringt.

(3) Im Falle von Zahlungsrückständen darf das Institut die Erteilung des Zertifikats bis zum vollständigen Rechnungsausgleich verweigern.

§ 10 Dauerschuldverhältnis, Kündigung

(1) Soweit bei Veranstaltungen oder Kursen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere also bei berufsbegleitenden Weiterbildungen), ein Dauerschuldverhältnis begründet wird, endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Vertragspflichten. Bei Kursen bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten unberührt. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch das es Instituts gilt es auch, wenn sich herausstellt, dass die Teilnehmerin aus in ihrer Person liegenden Gründen die Weiterbildung nicht erfolgreich absolvieren kann. Die außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(3) Hinsichtlich der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen des Instituts bleibt die Zahlungspflicht der Teilnehmerin von einer außerordentlichen Kündigung unberührt. Für den Fall eines Verschuldens steht beiden Seiten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen frei.

§ 11 Haftung

(1) Das Institut haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Instituts auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen

(2) Für selbstverschuldete Schäden der Teilnehmerinnen haftet das Institut nicht.

§ 12 Datenschutz, Verbraucherschlichtung

(1) Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen nur, soweit das zur Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung, zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Wegen der Einzelheiten und der Rechte der Teilnehmerinnen wird auf die auf der Website des Instituts einsehbare Datenschutzerklärung verwiesen.

(2) Das Institut ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Erfüllungsort - Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Instituts in 50181 Bedburg.

(2) Hat die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz des Instituts nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt die Teilnehmerin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen die Teilnehmerin ebenfalls der Sitz des Instituts. Ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

AGB zum Download


Susanne Schneider, Ihre Ansprechpartnerin beim Institut für Achtsamkeit, hilft gerne weiter:

Tel: +49-172-2186681

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Dienstag:10:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag:10:00 - 13:00 Uhr
Sie können über das Kontaktformular auch Informationen vom Institutsbüro anfordern.